Struktur der Arbeitsgruppe:
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Arbeitsgruppe ist, als "Zweigverein" der "Österreichischen
Kardiologischen Gesellschaft" zu sehen, welcher keinen eigenen
Vereinscharakter besitzt. Der Sitz (Kontaktadresse) der Arbeitsgruppe
ist der Wirkungsort des jeweiligen Vorsitzenden.
Zweck
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Sie bezweckt eine enge Zusammenarbeit jener Mitglieder der Österreichischen
Kardiologischen Gesellschaft, die ein spezielles Interesse an der
Untersuchungsmethode der Echokardiographie besitzen. Das Ziel ist
eine Förderung der Kenntnisse dieser Untersuchungsmethode und
eine Sicherung der Ausbildungsqualität. Der Zweck soll durch
gemeinsame Aktionen (wie Veranstaltung von Kongressen und Fortbildungseminaren,
gemeinsame Forschungsprojekte) sowie regelmäßige Aussendungen
und Informationen der Mitglieder erreicht werden.
Mitglieder
Jedes ordentliche Mitglied der Österreichischen Kardiologischen
Gesellschaft kann auch Mitglied der Arbeitsgruppe werden und besitzt
damit auch Stimmrecht in der Hauptversammlung der Arbeitsgruppe.
Unterstützende Mitglieder sind jene Einzelpersonen oder Firmen,
die durch einen finanziellen Beitrag auf das Subkonto der Arbeitsgruppe
(im Rahmen der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft)
die Tätigkeit der Arbeitsgruppe fördern wollen. Sie besitzen
kein Stimmrecht in der Hauptversammlung.
Statuten
Beginn der Mitgliedschaft
Erfolgt auf Antrag an die Vorsitzenden, wobei der Beitritt zur
Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft bereits vollzogen
sein muß.
Organe der Arbeitsgruppe
Die Organe der Arbeitsgruppe sind:
a) die Vorsitzenden
b) der Nukleus
c) die Hauptversammlung
zu a)
Die Vorsitzenden sind die leitenden Organe der Arbeitsgruppe und
die führenden Mitglieder des Nukleus. Sie sind dem Vorstand
der "Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft"
verantwortlich und in allen Belangen im Namen der Arbeitsgruppe
zeichnungsberechtigt.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden durch die Hauptversammlung
bestimmt (einfache Mehrheit). Der Vorschlag zur Wahl erfolgt durch
den Nukleus (2/3 Mehrheit). Im Falle einer Rückweisung durch
die Hauptversammlung hat der Nukleus einen neuen Vorschlag zu erstellen.
Die Amtsperiode des Vorsitzenden beträgt 2 Jahre, der Stellvertreter
(welcher jeweils durch die Hauptversammlung bestimmt wird) rückt
nach einer ebenfalls 2-jährigen Amtsperiode automatisch in
die Vorsitzendenposition.
Eine Wiederwahl in die Funktion des Vorsitzenden ist frühestens
2 Jahre nach seinem Ausscheiden möglich.
zu b)
Der Nukleus bestimmt die Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Er
setzt sich aus Kardiologen zusammen, die durch ihre Arbeiten auf
dem Gebiet der Echokardiographie besondere Reputation erlangt haben.
Die Mitglieder sollen an einer Abteilung mit Schwerpunkt Kardiologie
arbeiten, wobei darauf Bedacht genommen werden sollte, daß
eine österreichweite Repräsentanz gewährleistet ist.
Der Nukleus sollte auf max. 20 Mitglieder begrenzt sein, wobei
jedes Zentrum nur mit einer Person vertreten sein darf. Ein Antrag
auf Mitgliedschaft im Nukleus ist an die Vorsitzenden schriftlich
zu stellen, eine Aufnahme erfolgt durch 2/3 Mehrheit der Abstimmung
im Nukleus. Selbes Mehrheitsverhältnis ist auch für eine
allfällige Abwahl eine Nukleusmitgliedes erforderlich, welche
zur Diskussion gestellt werden kann, wenn eines der Mitglieder bei
mehr als zwei aufeinanderfolgenden Nukleussitzungen leiblich nicht
anwesend ist.
Es sollen mindestens 3 Sitzungen des Nukleus pro Jahr erfolgen,
wobei die eine in Verbindung mit dem Österreichischen Kardiologentreffen
bzw. der Frühjahrstagung der Österreichischen Kardiologischen
Gesellschaft, eine Sitzung im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen
Gesellschaft für Innere Medizin und eine Sitzung (in der Mitte
des Jahres) unabhängig von einer sonstigen Veranstaltung abzuhalten
ist. Den beiden Vorsitzenden kommt das Recht zu, im Bedarfsfall
eine außerordentliche Sitzung einzuberufen. Die Richtlinien
der Einberufung des Nukleus entsprechen denen der Einberufung der
Hauptversammlung.
Jedes Mitglied des Nukleus ist berechtigt eine Vertretung für
die Nukleussitzungen namhaft zu machen. Beschlüsse des Nukleus
erfolgen mit einfacher Mehrheit (Ausnahmen sind personelle Entscheidungen
wie die Wahl des Vorstandes, Funktionsbesetzungen innerhalb des
Nukleus und die Entscheidung über Aufnahme bzw. Ausschluß
von Mitgliedern - diese haben jeweils mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen).
Die Aufgaben des Nukleus sind wie folgt:
Informationsausstausch und Weitergabe unter den Mitgliedern der
Arbeitsgruppe
Kommunikation mit anderen nationalen und internationalen Arbeitsgruppen
Qualitätssicherung
Erstellung von Ausbildungsrichtlinien
Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
Mitwirkung an der Programmgestaltung von Veranstaltungen der Österreichischen
Kardiologischen Gesellschaft (Kardiol. Kongreß, Frühjahrstagung)
und anderer medizinischer Gesellschaften
Organisation und Unterstützung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten
auf dem Gebiet der Echokardiographie, beratende Funktion gegenüber
berufspolitischen Entscheidungsgremien (Ärztekammer, Sozialversicherungsträger)
Folgende Teilbereiche der Echokardiographie sollten
in Form von Untergruppen bearbeitet werden, wobei die Namhaftmachung
derselben parallel zur "European working-group on the echocardiography"
erfolgte. Jeder Untergruppe steht ein Leiter und Stellvertreter
vor. Ihre Aufgabe ist es, Aktivitäten auf dem jeweiligen Teilbereich
zu entwickeln und zu organisieren.
Streßechokardiographie/Ischämie
Transösophageale Echokardiographie
Intravasculäres Imaging
Standardisierung und Ausbildung
Kontrastechokardiographie
Ventrikelfunktion
Gewebscharakterisierung
Herzklappenerkrankungen
Perioperative Echokardiographie
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